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Als das Thema ‚gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften’ zunehmend in die Öffentlichkeit geriet, machte sich auch Interesse an kirchlicher Begleitung solcher Paare bemerkbar. Zwei junge Männer von außerhalb, ein konfessionsverschiedenes Paar, wandten sich an mich mit der Bitte um eine Segnung ihrer Partnerschaft.

Nach den üblichen (wie bei einer Trauung) vorbereitenden Gesprächen, trug ich dem Kirchenvorstand meine Entscheidung zur Segnung dieser Partnerschaft vor und bat darum, dass zwei Kirchenvorsteher als „Trauzeugen“ anwesend sein sollten. Es gab eine kurze Aussprache, in welcher der Anlass begrüßt wurde, zwei Kirchenvorsteherinnen waren zur Anwesenheit bereit.

Die Segensfeier mit Liedern,  Gebeten und Ansprache schloss das Versprechen zur unbegrenzten Partnerschaft aus dem Vertrauen zu Gottes Beistand ein. Unter einem Segenswort des Pfarrers tauschte das Paar die Ringe.

„Das hat mir gefallen!“ sagte eine Kirchenvorsteherin und andere stimmten ihr zu, denn es hatte sich fast der gesamte Kirchenvorstand nicht nehmen lassen an der ersten Segnung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft in seiner Gemeinde teilzunehmen.

(Aus ‚Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren’ Wolfgang Schürger (Hrsg.) Gütersloh 2002; vom Verfasser überarbeitet 2005) 

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