

Als
das Thema ‚gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften’ zunehmend in die
Öffentlichkeit geriet, machte sich auch Interesse an kirchlicher
Begleitung solcher Paare bemerkbar. Zwei junge Männer von außerhalb,
ein konfessionsverschiedenes Paar, wandten sich an mich mit der Bitte
um eine Segnung ihrer Partnerschaft.
Nach den
üblichen (wie bei einer Trauung) vorbereitenden Gesprächen, trug ich
dem Kirchenvorstand meine Entscheidung zur Segnung dieser Partnerschaft
vor und bat darum, dass zwei Kirchenvorsteher als „Trauzeugen“ anwesend
sein sollten. Es gab eine kurze Aussprache, in welcher der Anlass
begrüßt wurde, zwei Kirchenvorsteherinnen waren zur Anwesenheit bereit.
Die
Segensfeier mit Liedern, Gebeten und Ansprache schloss das
Versprechen zur unbegrenzten Partnerschaft aus dem Vertrauen zu Gottes
Beistand ein. Unter einem Segenswort des Pfarrers tauschte das Paar die
Ringe.
„Das hat mir gefallen!“ sagte eine
Kirchenvorsteherin und andere stimmten ihr zu, denn es hatte sich fast
der gesamte Kirchenvorstand nicht nehmen lassen an der ersten Segnung
einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft in seiner Gemeinde
teilzunehmen.
(Aus ‚Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren’ Wolfgang Schürger (Hrsg.) Gütersloh 2002; vom Verfasser überarbeitet 2005)
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