
Wir
freuen uns, dass Sie sich für die Segnung einer Lebenspartnerschaft
interessieren. Gern geben wir Ihnen dazu einige Informationen.
Um sich segnen zu lassen muss in der Regel mindestens eineR von Ihnen der Evangelischen Kirche angehören.
Sprechen
Sie IhreN zuständigeN GemeindepfarrerIn an, ob er/sie Ihre
Lebenspartnerschaft segnet. Eine ganze Reihe von Kirchengemeinden sind
dazu bereit.
Rufen Sie in der Kirchengemeinde bzw. im Gemeindebüro an zwecks Termin. (im Telefonbuch unter ‚Kirchen, evangelisch’ Ort bzw. Stadtteil)
Falls Sie vor Ort nicht weiterkommen, können Sie mit uns per E-Mail Kontakt aufnehmen!
Zur
Vorbereitung eines Segnungsgottesdienstes führen Sie ein Gespräch mit
der Pfarrerin/dem Pfarrer. Bringen Sie zum Gespräch den Nachweis der
Registrierung Ihrer Lebenspartnerschaft mit.
Sie
besprechen den Ort und Ablauf der Segensfeier mit der Pfarrerin / dem
Pfarrer. In der Regel kommt dafür nur eine Kirche in Betracht. Sie
wählen gemeinsam mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin ein Bibelwort als
„Motto“ für sich aus; dieser ist zugleich Grundlage seiner/ihrer
Ansprache im Segnungsgottesdienst.
Sie regeln
auch die finanzielle Seite der kirchlichen Segensfeier. Pfarrerin /
Pfarrer erhalten keine persönliche Zahlung für diesen Dienst. Aber
Kosten für Kirchenmusik, Blumenschmuck und Küsterdienst sind zu klären.
Wie in jedem Gottesdienst wird eine Kollekte für einen vorher vereinbarten Zweck erbeten.
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