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Wir freuen uns, dass Sie sich für die Segnung einer Lebenspartnerschaft interessieren. Gern geben wir Ihnen dazu einige Informationen.

Um sich segnen zu lassen muss in der Regel mindestens eineR von Ihnen  der Evangelischen Kirche angehören.

Sprechen Sie IhreN zuständigeN GemeindepfarrerIn an, ob er/sie Ihre Lebenspartnerschaft segnet. Eine ganze Reihe von Kirchengemeinden sind dazu bereit.

Rufen Sie in der Kirchengemeinde bzw. im Gemeindebüro an zwecks Termin.
(im Telefonbuch unter ‚Kirchen, evangelisch’ Ort bzw. Stadtteil)

Falls Sie vor Ort nicht weiterkommen, können Sie mit uns per E-Mail Kontakt aufnehmen!

Zur Vorbereitung eines Segnungsgottesdienstes führen Sie ein Gespräch mit der Pfarrerin/dem Pfarrer. Bringen Sie zum Gespräch den Nachweis der Registrierung Ihrer Lebenspartnerschaft mit.

Sie besprechen den Ort und Ablauf der Segensfeier mit der Pfarrerin / dem Pfarrer. In der Regel kommt dafür nur eine Kirche in Betracht. Sie wählen gemeinsam mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin ein Bibelwort als „Motto“ für sich aus; dieser ist zugleich Grundlage seiner/ihrer Ansprache im Segnungsgottesdienst.

Sie regeln auch die finanzielle Seite der kirchlichen Segensfeier. Pfarrerin / Pfarrer erhalten keine persönliche Zahlung für diesen Dienst. Aber Kosten für Kirchenmusik, Blumenschmuck und Küsterdienst sind zu klären.

Wie in jedem Gottesdienst wird eine Kollekte für einen vorher vereinbarten Zweck erbeten. 

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