
Voraussetzung
für eine Segnung eines schwulen oder lesbischen Paares in einem
Gottesdienst der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau ist die
Mitgliedschaft einer/eines Partners/Partnerin in der EKHN.
Gleichzeitig
muß nachgewiesen werden, daß eine Registrierung der Partnerschaft
vorliegt, um einen Segnungsgottesdienst durchführen zu können.
Die
Ausgestaltung des Gottesdienstes kann sehr individuell geregelt werden
– ganz analog der Trauung eines heterosexuellen Paares.
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