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Voraussetzung für eine Segnung eines schwulen oder lesbischen Paares in einem Gottesdienst der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau ist die Mitgliedschaft einer/eines Partners/Partnerin in der EKHN.

Gleichzeitig muß nachgewiesen werden, daß eine Registrierung der Partnerschaft vorliegt, um einen Segnungsgottesdienst durchführen zu können.

Die Ausgestaltung des Gottesdienstes kann sehr individuell geregelt werden – ganz analog der Trauung eines heterosexuellen Paares.

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